BMF Schreiben vom 14.11.2014 Unterlagen in elektronischer Form
Das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 weist zum ersten Mal Leitlinien auf, wie eine Verfahrensdokumentation zur revisionssicheren Archivierung steuerrechtlicher Unterlagen aussehen mag. Den Ausfluss dieser modellhaften Darstellung einer Verfahrensdokumentation findet das Schreiben in der Randziffer 140, wo es heißt: Randziffer 140: Nach dem Einscannen dürfen Papierdokumente vernichtet werden, soweit sie nicht nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften [...]











