Existenzgründerberatung

Von der Idee zum eigenen Unternehmen

Hohes Energielevel, Enthusiasmus, kühle Zahlen

Endlich wird die Geschäftsidee in die Tat umgesetzt. Gründerspirit greift um sich. Geschäftspartner / Lieferanten / Werbepartner ins Boot holen. Vielleicht die Bank zur Startfinanzierung ansprechen. Vergleichen. Oder doch ein Crowdfunding starten? Und nicht zu vergessen:

  • Wie ordne ich mich betriebswirtschaftlich ein?
  • Welche Gesellschaftsform ist am Anfang die richtige für mich?
  • Ab wann werde ich Steuern zahlen müssen?

Diese und eine Fülle weiterer Fragen sollten die Gründerenergie nicht schmälern. Wir führen Sie durch den Dschungel der Formalitäten und beraten, wie in allen Bereichen, verfahrensökonomisch. Auch und gerade am Start.

Gespaltene Persönlichkeiten – Einzelfirma

Unterscheiden Sie sauber. Von Anfang an. Denn mit Beginn der ersten Handlung zur Umsetzung Ihrer Gründeridee sind Sie UnternehmerIn und Privatperson in einer Person. Welche Gegenstände, welche Kostenverursachungen dienen der unternehmerischen oder der privaten Sphäre?

Umso schärfer Sie die Trennlinie ziehen umso besser können Sie sich im Nachgang betriebswirtschaftlich und steuerlich einordnen. Hier liegt ab dem ersten Euro Verlustmitnahme- also steuersparpotential. Verschenken Sie das nicht. Disziplin und eine leicht handhabbare Organisation für die Trennung sind hilfreich. Mit uns am besten digital.

Nicht mein Geld

Gründen Sie eine UG (Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) halten Sie lediglich die Anteile an einer ansonsten eigenständigen juristischen Person des privaten Rechts.

Als Gesellschafter / Geschäftsführer an Ihrer Gesellschaft unterwerfen Sie sich dieser gegenüber erhöhten Obhutspflichten hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit und des Kapitals. Sie handeln nicht (mehr) mit Ihrem eigenen Geld. Sie verpflichten sich sorgsam, kaufmännisch, einem fremdvergleich standhaltend, für und im Sinne der UG oder GmbH zu agieren. Gläubiger, Bundesanzeiger und Ämter schauen Ihnen prüfend über die Schulter. Wir sind gestalterisch, wachsam und beratend an Ihrer Seite.

Gründervokabular

Bargründung

Errichtung einer juristischen Person des privaten Rechts z.B. GmbH oder AG durch Aufbringung des Stamm- oder Grundkapitals in Euro auf ein für diese Zwecke neu eröffnetes Bankkonto.

Sachgründung

Errichtung einer juristischen Person des privaten Rechts z.B. GmbH oder AG. Das Stamm- oder Grundkapital wird durch Einlage von Sachwerten aufgebracht.

ShareDeal

Erwerb der Anteile an z.B. einer GmbH oder AG als Ganzes zur Fortführung des Betriebes

AssetDeal

Erwerb aller betriebsnotwendigen Anlage- und Umlaufvermögensgegenstände aus einer bestehenden Firma heraus zur Fortführung der Unternehmung

Businessplan

In und Wort und Zahl niedergeschriebene Dokumentation zur Geschäftsidee, der zukünftigen Organisation, Markteinschätzung und Zahlen zur Ertrags- und Liquiditätsvorschau

Crowdfunding

Auf freiwillige Basis (zunächst meistens Schenkungen), publikumsmäßig gestreute Form der Fremdfinanzierung zur Aufbringung des betriebsnotwendigen Startkapitals. Auch als Invest- Kredit – oder Beteiligungs Crowd möglich

Betriebseröffnungsbogen

Zum Start der Unternehmung dem Finanzamt vorzulegender Erläuterungsbogen zu Stammdaten und voraussichtlichen betrieblichen und steuerlichen Kennzahlen, als Voraussetzung zur Vergabe der Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer

Heute schon an morgen denken

Nach der ersten Gründungseuphorie und nachdem sich vielleicht die ersten Gewinne eingestellt haben, wird es bereits Zeit Vertretungsregelungen und die Absicherung des Unternehmenswertes u.a. bei der Teilhabe am ehelichen Zugewinnausgleich zu regeln. Insbesondere um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Wer darf für mich handeln, wenn ich z.B. temporär selbst physisch dazu nicht in der Lage bin? Muss ich für das Mehr an Vermögen meiner Unternehmung auch im Falle meiner Ehescheidung Zugewinn ausgleichen?

Sichern Sie sich ab – Regenschirme kauft man bevor es regnet

Vorsorgevollmacht

Hier wird bestimmt, wer für mich, in welchen Bereichen, wie handeln darf, wenn ich vorübergehend selbst physisch (z.B. nach einem Autounfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall) selbst dazu nicht in der Lage bin

Modifizierte Zugewinnklausel

Sie vereinbaren im Vorhinein, dass die zukünftige Wertsteigerung Ihrer Unternehmung nicht mit in eine Zugewinnberechnung einbezogen wird

Rücklagen bilden

Geben Sie nicht gleich alles aus. Bilden Sie Rücklagen. So haben Sie Sicherheit, wenn nach einer Hochstartphase Beruhigung eintritt und neue Überlegungen anstehen. Hier ist Zeit, Geld.

Unternehmertypen

Eine coole Gründeridee ist das eine. Gerade hierzulande braucht es Durchhaltevermögen in Bezug auf den Umgang mit Behörden (Finanzämter / Arbeitsämter / Krankenkassen / Berufsgenossenschaften… ). Hier wird viel Energie gebraucht um die Angelegenheiten fiskalkonform zu erledigen. Wir teilen unser Wissen, unsere Erfahrungen und unsere Beziehungen mit Ihnen um Sie da durch zu bringen. So haben Sie Zeit, sich voll und ganz Ihrer Idee zu widmen und zu entwickeln.

Tritt widererwartend der gewünschte Erfolg nicht ein, lassen Sie hinter sich, was Sie nicht mehr fordert. Das ist kein Scheitern. Das ist Neuanfang.

Wollen Wir Zusammenarbeiten?

Sie möchten gern mit uns zusammenarbeiten? Das freut uns sehr. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.