Steuerliche Beratung
INDIVIDUELLE STEUERBERATUNG ZUR OPTIMIERUNG IHRER STEUERLAST
Individuelle Planung Ihrer Steuerbelastung
Wir sorgen dafür, dass Sie genau die Steuern abführen und mit den Abgaben belastet werden, an die das Gesetz in Bezug auf Ihre individuelle wirtschaftliche Leistungskraft die Leistungspflicht knüpft. Dabei behalten wir sowohl die zeitliche Komponente als auch Ihre Liquidität im Auge. Optimal bedeutet mithin, wenn sich die unumgänglichen Steuerbelastungen der Höhe nach und vom Zeitpunkt her in Ihr betriebswirtschaftliches Konzept einbetten. Damit sind Sie immer auf der Höhe Ihrer ganz individuellen Planungen.
Ihr Schlüssel zum Handeln
Auf Ihre Interessen und Bedürfnisse abgestimmt legen wir mit Ihnen die gesetzlich möglichen und sich situativ anbietenden Steuerpausen ein. Planen Sie Investitionen, sorgen wir für die geringste Steuerbelastung. So versetzen wir Sie in die Lage bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen um mit anderen Kooperationspartnern wie Banken oder Lieferanten auf Augenhöhe zu verhandeln.
Das sich an die Steuerveranlagung eventuell anschließende Einspruchsverfahren erhalten Sie bei uns kostenlos.
Steuerberatung geht bei uns einher mit betriebswirtschaftlicher Beratung. Basis der Steuer ist Ihr Erfolg. Immer zu wissen, wann und in welcher Höhe mich welche öffentliche Last trifft, darauf vorbereitet und nicht überrascht zu sein, halten wir für selbstverständlich.
Stimmt das Beratungsumfeld, versetzen wir Sie darüber hinaus in die Lage, dass wir gemeinsam mit Ihnen, Ihre Steuern steuern. In Bezug auf die Verkehrssteuern (Umsatzsteuer und Lohnsteuer seien genannt) achten wir darauf, dass Sie jederzeit Ihrer diesbezüglichen Treuhandpflicht gerecht werden. Ist dies aus betriebswirtschaftlicher Sicht einmal nicht möglich oder mangelt es aus welchen Gründen auch immer einmal an der nötigen Liquidität, sorgen wir dafür, dass Sie dem Fiskus gegenüber dennoch stets agieren anstatt zu reagieren. Frühzeitiges Erkennen Ihrer ganz individuellen Situation ist der Schlüssel zu diesem Handeln. Damit geben wir Ihnen jederzeit ein sicheres Gefühl.
Begleitung bei Finanzamtsprüfungen
Neben der klassischen Steuerberatung bieten wir Ihnen die Begleitung bei steuerlichen Finanzamtsprüfungen. Von der Prüfungsanordnung bis zum Prüfbescheid halten wir Sie über das Handeln des Finanzamtes und deren Auswirkungen auf Ihre Situation auf dem Laufenden.
Sollte es doch einmal zum finanzgerichtlichen Verfahren kommen, stehen wir von DAS STEUERBÜRO an Ihrer Seite. Ebenso für den Fall, dass die Steuerfahndung bei Ihnen klingelt. Neben unserer eigenen Kompetenz halten wir hierfür ein Netzwerk juristisch versierter Fachleute vor, um jederzeit auf Augenhöhe mit der Staatsanwaltschaft und den Fahndungsbeamten kommunizieren zu können. Je nachdem, welchen Anspruch und welches Volumen der Fall hat.
Fazit
Optimal beraten zu sein bedeutet für uns, dass Sie jederzeit das Gefühl der Sicherheit haben, nur genau die Steuern abführen zu müssen, die Ihr Erfolg hergibt, Steuerspitzen und Überbelastungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auszuschließen und in der Hochphase Vorsorge für zukünftige Belastungen zu treffen.
MEINE STEUERN
ERTRAGSTEUER –
Einkommensteuer / Gewerbesteuer
Zahlen Sie nur eine Steuerlast, die Ihrer Ertragskraft entspricht – auch unterjährig.
VERKEHRSSTEUER –
Umsatzsteuer / Lohnsteuer
Treuhandpflichten und Fristen überwachen wir für Sie.
SUBSTANZSTEUER –
Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Hier spart, wer sich frühzeitig beraten lässt.
VON A BIS (L) Z
Außer in der Begleitung landwirtschaftlicher Betriebe, sind wir in allen Bereichen der steuerlichen Beratung aktiv. Ob Gestaltungs- oder abwehrberatung, der schwere Gang zum Finanzamt für Fahndung und Strafsachen oder die Darlegung Ihrer steuerlichen Situation bei anderen Marktteilnehmern wie Banken oder Mitgesellschaftern – sprechen Sie uns gern an. Wir schöpfen für Sie aus einem reichhaltigen Erfahrungsschatz.
NUR WER BERATEN WERDEN WILL, KANN BERATEN WERDEN
Gestaltungsberatung
Mit dem Blick in die Zukunft betten wir zukünftige Steuerbelastungen in die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ein
Abwehrberatung
Manchmal gehen die Meinungen und Ansichten auseinander. Dann sind wir an Ihrer Seite. Beim Finanzamt und zu Gericht.
Finanzamt Fahndung
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen –
Kühlen Kopf bewahren. Hier zählt unser Erfahrungswissen und ein stabiles Netzwerk.
SCHLIESSLICH GEHT ES UM IHR GELD
Im Jahre 2018 machten wir im Steuerbüro eine interne Studie. Wir befragten etwa 100 Unternehmer und Unternehmerinnen nach dem Empfinden zur Höhe Ihrer Ertragsteuerlast. Das Erstaunliche: Weit über 70% hatten kein Problem mit der Höhe ihrer Steuerlast. Allen gemein war, dass es einen kollektiven Unmut über das anonyme Versickern der Steuergelder in den Staatskassen gibt. Also dass es für die vermeintlich hohe Steuerlast keine konkrete Gegenleistung gibt. Tenor etwa am Beispiel: “Na ja Herr Eckstädt, wüsste ich, dass meine Gewerbesteuer konkret zum Bau des neuen Kindergartens verwendet würde, hätte ich kein Problem den einen oder anderen Euro mehr zu zahlen.”
70.000 Steuervorschriften vermögen nicht für Gerechtigkeit zu sorgen. Was ist gerecht?