LOHNBERATUNG IST UNTERNEHMENSBERATUNG

Der Mensch im Mittelpunkt

DENN MENSCHEN SIND KEINE “RESSOURCE”

“Ressourcen sind Bestände und Mittel, die bestimmten Zielen und Zwecken dienen … und Menschen …“, so eine Online-Definition. In großen Organisationen heißen derlei Abteilungen wohl deshalb immer noch HR, also Human Resources – Abteilungen. Frei auch: der Mitarbeiter als Humankapital. Der Mensch als Kapital der Organisation. Wir sehen das anders. …

ARBEITNEHMER / ARBEITGEBER INTERESSEN UND DER LOHN

In Zeiten von akutem Frachtkräftemangel sollten die Interessen und subjektiven Bedürfnisse aus dem Lebensumfeld der Mitwirkenden in Organisationen im Mittelpunkt stehen. Und klar, dazu zählt insbesondere was auf dem Gehaltszettel steht. Nun, schon lange aber nicht mehr “nur”! Altersvorsorge / Vereinbarung von Familie und Beruf / Homeoffice / Sachbezüge wie Auto / Telefon / Bahnticket – eine unendliche Aufzählung rücken in den Fokus der Interessen von mitwirkenden Menschen. Und sie lassen sich durch kluge Beratung, nicht zuletzt steuermindernd mit den Interessen der Arbeitgeber vereinen. Als Ihre neutralen Berater sind wir an Ihrer Seite um interessengerechte Lösungen für die Zusammenarbeit und Vergütung mit Ihren Mitarbeitern zu finden.

SACHBEZÜGE – ES MUSS NICHT IMMER GELD SEIN

Win-Win-Situationen entstehen wenn Interessen und Bedürfnisse offen angesprochen werden. So ist es nicht immer und ausschließlich die Bruttolohnerhöhung, bei aktuell in der Tat marginaler Auskehrung eines davon übrig bleibenden Netto`s an den Mitarbeiter. Was hier erschlägt sind hohe Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge in die sozialen Kassen. Die Schere zwischen Bruttolohnerhöhung und dem “was ankommt” ist groß. Helfen können da in Absprache steuer- und sozialversicherungsbegünstigte Sachbezüge. Gern informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten.

ENTGELTERSETZENDE BEZÜGE – MÖGLICHKEITEN UND WEGE

KINDERGARTENZUSCHUSS

Die Bezuschussung von Entgelten für Kinderbetreuung durch Arbeitgeber ist steuer- und sozialversicherungsfrei

EINKAUFSKREDITKARTEN ARBEITGEBERGEFÖRDERT

Bis 50 Euro pro Monat, echtes Geld, Brutto = Netto durch die pauschale Besteuerung durch den Arbeitgeber, zum Beispiel mit edenred

MOBILE ENTGERÄTE

Das Handy, das Tablet … was geht. Überlassen Sie ihren Mitarbeitern mobile Endgeräte ist dies steuerfrei.

VERPFLEGUNGSZUSCHUSS

Die verbilligte Abgabe von Speisen wird bis zu 6,90 Euro pro Tag steuerlich gefördert

DAS GESCHENK ZUM PERSÖNLICHEN ANLASS

Hier sind begünstigte Ausgaben von bis zu 60 Euro möglich

GROSSZÜGIGE KLEINIGKEITEN

Der Kaffee, die Cola, Früchte, Snacks am Arbeitsplatz – im Rahmen steuerfrei

FIRMENFEIERN

Die Firmenfeier zu besonderen Anlässen bleibt bis zu 110 Euro Kosten pro Mitarbeiter ohne Abzüge

WENNS DEM UNTERNEHMEN DIENT

Werden Mittel aufgewendet die der Organisation dienen, sind es per se gewinnmindernde und damit steuermindernde Betriebsausgaben aus Sicht des steuerpflichtigen Unternehmers.

  • Fortbildungen,
  • Fachliteratur,
  • Kosten für Berufsausbildungen

wird dies durch den Arbeitgeber mitfinanziert, handelt es sich um absetzbare Kosten. Hotelkosten für auswertige Unterbringungen während der Lernphasen, Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrtkosten etc., all dies kann steuerfrei durch den Arbeitgeber mitfinanziert werden. Auf Kooperation kommt es an.

KOSTEN DIE SICH LOHNEN

FAHRTKOSTEN

Betriebliche Fahrten mit dem privaten PKW des Mitarbeiters, z.B. zu Seminaren oder Kunden können bis zu 0,30 Euro pro km steuerfrei ersetzt werden (Motorrad / E-Bike / Pedelec 0,20 Euro)

VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN BEI DIENSTREISEN

Steuerfreier Ersatz bei Inlandsreisen bei An- und Abreise an einem Tag 14 Euro pro Tag, bei Abwesenheit von 24 Std. 28 Euro. Im Ausland gelten diese Beträge.

BUS UND BAHN

Im Zusammenhang mit betriebsbedingten Reisen können diese Kosten komplett steuerfrei erstattet werden.

SCHLÜSSELKOMPETENZ MITARBEITERKOMMUNIKATION

Nun können wir diese Seite mit weiteren X Beispielen befüllen, wie Menschen durch Bonifikationen gelockt werden. Allein es nützt nichts. Motivation entsteht, wenn überhaupt, nur kurzfristig. Motivation für die Arbeit in der Organisation holen sich Menschen außerhalb von Organisationen. Bleibt es also nur das Spiel mit ersparten Steuern und Beiträgen? Ist es wirklich nur “die Möhre vor der Nase für kurzfristigen Enthusiasmus”? Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Klar Sie sparen Geld. Auf beiden Seiten. Jedoch, fördert dies kooperative Zusammenarbeit? Schauen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich aus der Metaebene auf die Organisation, sollten Sie zumindest erkennen, dass es trotz allem der Unternehmung zugutekommt der beide gleichsam dienen. Aus Perspektive der Organisation ist das wirtschaftlich. Die Win-Win-Situation entsteht nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kommunikation über Ihre Interessen treten.

Aus aktuellem Anlass

Unser Steuerbüro ist 2023 als Kooperationskanzlei der DATEV eG im Bereich Mitarbeiterführung engagiert.

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