Unternehmen müssen zum 1. Januar 2025 in der Lage sein im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.

Ein PDF ist keine E-Rechnung!

Eine Rechnung zum Beispiel in Microsoft Word zu erstellen und dann als PDF-Dokument zu speichern, erfüllt nicht die Anforderungen des Gesetzgebers. E-Rechnungen müssen laut diesem YouTube Video der DATEV

  • als strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz vorliegen
  • eine elektronische Verarbeitung ermöglichen

Welche Formate erfüllen die Anforderungen?

E-Rechnungen müssen EN16931 konform sein. Derzeit erfüllen

  • X-Rechnung
  • ZUGFeRD

die Anforderungen.

Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung aus?

  • Zum 01. Januar 2025 – Unternehmen müssen in der Lage sein im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
  • Ab 01.01.2027
    • Für Unternehmen > 800.000 € Vorjahres-Gesamtumsatz müssen B2B e-Rechnungen versenden
    • Das EDI-Verfahren ist bis 31.12.2027 gestattet
  • Ab 01.01.2028 E-Rechnungspflicht im B2B Inland

Der Lösungsvorschlag der DATEV

Mit dem Auftragswesen next von DATEV ist es möglich E-Rechnungen zu erstellen, die alle derzeitigen Anforderungen erfüllen. Dieses YouTube Video enthält eine genaue Anleitung wie dies funktioniert. Mit DATEV Unternehmen Online ist das Empfangen und die Weiterverarbeitung von E-Rechnungen möglich.

Drittanbieterlösungen für den Ausgangsverkehr der E-Rechnungen finden Sie unter anderem auf dem DATEV Marktplatz.

Die aktuellen Entwicklungen der DATEV in Bezug auf die E-Rechnung erhalten Sie auf dieser Informationsseite der DATEV.