Unternehmen müssen zum 1. Januar 2025 in der Lage sein im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
Ein PDF ist keine E-Rechnung!
Eine Rechnung zum Beispiel in Microsoft Word zu erstellen und dann als PDF-Dokument zu speichern, erfüllt nicht die Anforderungen des Gesetzgebers. E-Rechnungen müssen laut diesem YouTube Video der DATEV
- als strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz vorliegen
- eine elektronische Verarbeitung ermöglichen
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenWelche Formate erfüllen die Anforderungen?
E-Rechnungen müssen EN16931 konform sein. Derzeit erfüllen
- X-Rechnung
- ZUGFeRD
die Anforderungen.
Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung aus?
- Zum 01. Januar 2025 – Unternehmen müssen in der Lage sein im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
- Ab 01.01.2027
- Für Unternehmen > 800.000 € Vorjahres-Gesamtumsatz müssen B2B e-Rechnungen versenden
- Das EDI-Verfahren ist bis 31.12.2027 gestattet
- Ab 01.01.2028 E-Rechnungspflicht im B2B Inland
Der Lösungsvorschlag der DATEV
Mit dem Auftragswesen next von DATEV ist es möglich E-Rechnungen zu erstellen, die alle derzeitigen Anforderungen erfüllen. Dieses YouTube Video enthält eine genaue Anleitung wie dies funktioniert. Mit DATEV Unternehmen Online ist das Empfangen und die Weiterverarbeitung von E-Rechnungen möglich.
Drittanbieterlösungen für den Ausgangsverkehr der E-Rechnungen finden Sie unter anderem auf dem DATEV Marktplatz.
Die aktuellen Entwicklungen der DATEV in Bezug auf die E-Rechnung erhalten Sie auf dieser Informationsseite der DATEV.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen