Eine Vorsorgevollmacht zu haben ist ein erster wichtiger Schritt. Damit der hierin festgehaltene Wille im Fall der Fälle umgesetzt werden kann, muss diese zur Hand sein, wenn sie gebraucht wird. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wurde geschaffen, um genau dies zu gewährleisten. Sobald Sie Ihre Vorsorgevollmacht hier registriert haben, können Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte auf diese zugreifen, sobald sie benötigt wird.