Heute gibt es wieder einen kleinen Grund zum Feiern: Auch in diesem Jahr ist es uns gelungen das Label Digitale Kanzlei von der DATEV zu erhalten. Wie schon die Jahre zuvor wurden die Kriterien für den Erhalt des Labels weiter verfeinert und in einigen Bereichen angehoben. Alle Voraussetzungen für 2024 sind im DATEV Magazin einsehbar.
Diese Anforderungen veränderten sich im Vergleich zu 2023
- Die Digitalisierungsquote Bank wurde von 70% in diesem Jahr auf 80% angehoben
- Der Anteil der Mandanten mit Digitalen Belegen muss nun nicht mehr bei 40% sondern bei 50% liegen
- Der Anteil der Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen stieg von 5 %auf 10%
- Neu hinzugekommen ist die Digitalisierungsquote bei Rechnungsausgang, die bei 20% liegen muss
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- Nutzen auch Sie Arbeitnehmer online für ihre Mitarbeiter
- Erfassen Sie die Bewegungsdaten im Lohn digital im Unternehmen Online vor