Fristverlängerung für Jahresabschlüsse um 3 Monate
Kürzlich hat das Bundesamt für Justiz auf seiner Webseite eine Fristverlängerung für die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bekanntgegeben. Verschiebung vom 31.12.2024 auf den 01.04.2025 Laut der Bekanntgabe wird gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am [...]