Die Abkürzung GuV steht für „Gewinn- und Verlustrechnung“.
Nach deutschen handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften wird das Betriebsergebnis von Unternehmungen durch die „doppelte Buchhaltung“ ermittelt. Hintergrund: das Betriebsergebnis ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der abzuführenden Ertragsteuern, z.B. der Körperschaftsteuer bei GmbH`s oder der Einkommensteuer bei Einzelunternehmen.
Weshalb doppelte Buchhaltung und was meint in dem Kontext denn nun GuV?
Die GuV ist der eine Teil der doppelten Buchhaltung. Sie bildet die Differenz aus betrieblichen Einnahmen zu den betrieblichen Ausgaben ab. Im Ergebnis, je nach Überhang der Einnahmen über die Ausgaben oder umgekehrt, sodann den Gewinn oder Verlust.
Was ist der Betriebsvermögensvergleich?
Die zweite, bei bilanzierenden Unternehmungen zwingende Form der Gewinnermittlung, neben der GuV, ist der Betriebsvermögensvergleich. Er saldiert das Vermögen des Betriebes zum Ende des Vorjahres (31.12.VJ) mit dem Vermögen des aktuellen Jahres (31.12.JJ) bereinigt um Privateinlagen- und Entnahmen, bei Einzelunternehmen. Letztlich führen zwingend beide Gewinnermittlungsmethoden, also die GuV und der Betriebsvermögensvergleich innerhalb einer Buchhaltung zum identischen Ergebnis. Denn sie bedingen einander.
Magie.