Unternehmensnachfolge

Geht auch Digital

KOMPETENTE NACHFOLGEBERATUNG VON DAS STEUERBÜRO

Im Focus der geordneten Unternehmensnachfolge steht das Finden interessengerechter Lösungen für den Übergang zwischen Unternehmensübergeber und Übernehmer. Unabhängig davon ob es sich um ein Management by out- oder in handelt, ob innerfamiliäre oder externe Regelungen getroffen werden, folgt sodann die steuerstrategisch intelligente Einbettung der Transaktion in den Gesamtprozess der Nachfolge im Rahmen der gesetzlichen Normierungen. Hier gilt es frühzeitig die Weichen zu stellen. Ein wichtiges Instrument hierbei ist das Unternehmertestament, die Schnittstelle zwischen der privatrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeregelung. Darüber hinaus sei an Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gedacht.

DAS UNTERNEHMERTESTAMENT…

Als Schnittstelle zwischen privater Erbfolge und der unternehmerischen Nachfolge stellt das Unternehmertestament einen wichtigen Punkt im Rahmen der Gesamtvorsorge dar. Es gilt der Grundsatz: Gesellschaftsrecht „schlägt“ ziviles Erbrecht. Mithin sind ausgefeilte Nachfolgeregelungen im Rahmen von Gesellschaftsverträgen von höchster Bedeutung um die Handlungsfähigkeit bei Ausfall eines oder mehrerer Gesellschafter sicher zu stellen.

…bietet Sicherheit

Das kluge Unternehmertestament modelliert diesen Grundsatz interessengerecht zwischen Mitgesellschaftern und Familienangehörigen des Erblassers bzw. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge scheidender Unternehmer. Das Unternehmertestament dient sowohl dem erklärten Willen des Testaten als auch der Wahrung des Rechtsfriedens sowie der Bestandssicherung des Unternehmens.

Das Wichtigste Auf einen Blick

Gesetzliche Erbfolge

Die Gesetzliche Erbfolge ist für die Unternehmensnachfolge in aller Regel ungeeignet. Erforderlich ist deshalb ein Unternehmertestament.

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist lediglich eine Ergänzung des Gesamtplans Unternehmensnachfolge, die auf jeden Fall zu Lebzeiten des Übertragenden eindeutig und sinnhaft geregelt sein sollte.

Gesellschaftsvertrag

Erforderlich ist die turnusmäßige Abstimmung zwischen Unternehmertestament und Gesellschaftsvertrag.

Ehevertrag

Das Unternehmertestament sollte durch einen Ehevertrag ergänzt werden.

Vorsorgevollmacht

Der Unternehmensnachfolger sollte mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht versehen werden, damit das Unternehmen im „unvorhergesehenen Falle“ handlungsfähig bleibt.

Nachfolgeplanung

Beteiligte aus der Familie und dem Unternehmen sollten rechtzeitig – so früh wie möglich – in die Nachfolgeplanungen eingebunden werden.

Nachlassvollmacht

Neben der Errichtung einer letztwilligen Verfügung sollte der Erblasser einer, oder mehreren Personen eine Nachlassvollmacht erteilen. Das sorgt für sofortige Handlungsfähigkeit nach dem Tod des Erblassers. Soll sie bereits zu Lebzeiten des Erblassers über dessen Tod hinaus wirken, handelt es sich insofern um eine transmortale Vollmacht.

PATCHWORK

Der noch nicht wiederverheiratete aber über lange Jahre in eheähnlicher Konstellation lebende Unternehmer sitzt mit seinem einzigen leiblichen Sohn aus erster Ehe im PKW. Nachfolgeregelungen sind nicht getroffen wurden. Ein Unfall. Beide versterben am Unfallort. Die Reihenfolge des Ausstellens der Totenscheine lassen den Vater zuerst versterben und danach den Sohn. Der Erbgang? Der Sohn erbt das gesamte Unternehmens- und Privatvermögen des Vaters. Auch das ihm allein gehörende Einfamilienhaus in dem die neue Lebensgefährtin lebt. In Ermangelung eigener Kinder des Sohnes geht das gesamte Vermögen auf die leibliche Mutter, in der Linie nach oben, also auf die Ex-Ehefrau des Unternehmers über. Die nicht geehelichte neue Lebensgefährtin geht leer aus. Ein Worst Case Szenario. Reale Patchwork – Fälle sind oft komplizierter, ähneln sich jedoch immer wieder in der Wucht ihrer Auswirkung, auch und gerade wenn Unternehmen in der Erbmasse sind. Sorgen Sie vor.

LEBZEITIGE REGELUNGEN

SCHENKEN STATT ERBEN

Übertragen Sie lebzeitig Vermögensgegenstände – ggf. unter Nießbrauchsvorbehalt 

INTERESSENGERECHT

Sprechen Sie lebzeitig die Interessen potentieller Erben untereinander ab 

JENSEITS VON GELD UND WERTEN

Klären Sie frühzeitig, wer sich um Sie sorgt, wenn Sie für sich selbst nicht mehr sorgen können und wer die Geschicke im Unternehmen leiten soll

UNTERNEHMENSNACHFOLGE – EIN FAZIT

Überlegungen zur Unternehmensnachfolge können nicht früh genug getroffen werden. Sie sollten Gegenstand einer jeden Schlussbesprechung zum Jahresabschluss eines Wirtschaftsjahres sein. Ist einmal ein Grundstein an Überlegungen gelegt, gilt es diesen alljährlich auf den Prüfstand zu setzen. Denn die Verhältnisse ändern sich in aller Regel von Jahr zu Jahr.

Wollen Wir Zusammenarbeiten?

Sie möchten gern mit uns zusammenarbeiten? Das freut uns sehr. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.